Informationen für gesetzlich Krankenversicherte

Eine physiotherapeutische Behandlung wird dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Arzt muss Vertragsarzt (Kassenarzt) sein, egal ob Hausarzt oder Facharzt, damit die von ihm verordnete Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

 

Was zahlt die Krankenkasse?

Der  Arzt darf zwar jede Therapieform  verordnen, allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur für jene Therapien gesichert, die vertraglich zwischen den Krankenkassen und Ärzten im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurden. Diese vertragliche Richtlinie, an die sich Ärzte und Krankenkassen halten müssen, ist die sogenannte Heilmittelrichtlinie, festgehalten im Heilmittelkatalog. Die physikalische Therapie zählt neben der Ergotherapie und Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie als Heilmittel und daher sind auch physiotherapeutische Leistungen in einem eigenen Heilmittelkatalog aufgeführt.

Die Heilmittelrichtlinien werden immer wieder überarbeitet und müssen vom Bundesgesundheitsamt akzeptiert werden. Die letzte Änderung des Heilmittelkataloges erfolgte 2011. Der Heilmittelkatalog kann hier online eingesehen werden beziehungsweise ist hier als PDF zum Download erhältlich.

 

Kostenübernahme für Physiotherapie

Im Allgemeinen werden folgende physiotherapeutischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Allgemeine Krankengymnastik
  • Klassische Massagetherapie und weitere Massageformen
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Bindegewebsmassage
  • Manuelle Therapie
  • Gerätegestützte Krankengymnastik
  • Elektrotherapie und Elektrostimulation
  • Thermotherapie (Kälte- und Wärmetherapie)
  •  Bobath Therapie
  • Therapie nach Vojta
  • Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
  •  Atemtherapie

Hierbei handelt es sich um eine Auswahl der gängigsten verordnungsfähigen Therapieformen. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

 

Zuzahlung Physiotherapie

Die Zuzahlung für Physiotherapie als Heilmittel beträgt 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Verordnung (Rezept).  Im Bereich „Infothek“ geben wir Ihnen nähere Informationen rund um das Thema Zuzahlung und stellen Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie mit einem Zuzahlungsrechner online die Höhe Ihrer Belastungsgrenze berechnen können (Zuzahlungsrechner).

 

Physiotherapie selbst bezahlen

Wenn Sie Ihre medizinische Fitness fördern, Ihren Rücken stärken oder Ihrem Körper mit einer Aromamassage einfach mal Gutes tun möchten, können Sie die Leistungen unserer Physiotherapie Praxis selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen und selbst bezahlen.

Manche Präventionsangebote, wie zum Beispiel Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik und ergonomische Arbeitsplatzberatung, werden zum Teil von den Krankenkassen bezuschusst. Welche Programme Ihre Krankenkasse fördert, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

 

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